Batterieverordnung
Gemäß
§ 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und
Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658))
weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als
Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich
verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim
Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe
unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an den
Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu
frankieren.
Das nachfolgende Symbol

bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: „Cd“ (Cadmium), „Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid), „Pb“ (Blei), „Zi“ (Zink).










Einfache
Kaufabwicklung




